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Thema: Indizierung/Beschlagnahmung von Spielen

  1. #1
    Inventar (Mod) Avatar von DeMode
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    Gamertag: Jimmy Bod PSN ID: Jimmy_Bod

    Standard Indizierung/Beschlagnahmung von Spielen

    Wo ist der genaue Unterschied zwischen Liste A und Liste B?
    Ist das eine unverbindliche Empfehlung der USK?

    Hintergrund:
    http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=1297

    Achja, das Manhunt xx indiziert wurde/wird, ist natürlich vollkommen richtig!

    Grüße, Jimmy
    "...er trägt Ellenbogenflicken... nicht gerade Rock 'n Roll..."

    "if you can't make it good make it 3d"

  2. #2
    Inventar Avatar von SaschaMav
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    PSN ID: SaschaMav

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    So wie ich es verstehe gehört zu Liste A, alles was zuviel Brutalität aufweist.
    Liste B = Gewalt- und Propagandaverherrlichende Inhalte
    Geändert von SaschaMav (02.04.2009 um 08:00 Uhr) Grund: Zensierung

  3. #3
    Inventar (Mod) Avatar von Robin
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    Ist doch eigentlich recht eindeutig.
    Liste A ist alles was mit nackter Haut, Gewalt und "derber" Sprache ist.
    Liste B sind Sachen, die in Deutschland bereits als kriminell einzustufen sind.

  4. #4
    Inventar (Mod) Avatar von DeMode
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    Gamertag: Jimmy Bod PSN ID: Jimmy_Bod

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    Aber rein rechtlich scheint es keine Unterschiede zu geben?
    "...er trägt Ellenbogenflicken... nicht gerade Rock 'n Roll..."

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  5. #5
    Inventar (Mod) Avatar von Robin
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    Ich vermute mal, dass bei Liste A unter umständen durch schneiden noch was zu retten ist, Liste B hingegen kann man ja eigentlich nix mehr abändern (würde vermutlich denn Sinn dann arg beschneiden).

  6. #6
    Inventar Avatar von Kahler Hahn
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    Bei Liste A wird indiziert und basta.
    Bei der B Liste fällt noch eine Prüfung auf eventuelle Beschlagnahmung an.
    So landete der Kaufhauszombie für Xbox360 erst auf der Liste B bevor er dann beschlagnahmt wurde
    - Kennst du real life?
    - Ne schick mir mal nen Link


  7. #7
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    Ok alles klar
    Also ist die Liste B dann nur eine Empfehlung der USK für weiteres handeln. Jetzt muß ich dann nochmal ganz blöd fragen: Wer beschlagnahmt letztendlich?
    "...er trägt Ellenbogenflicken... nicht gerade Rock 'n Roll..."

    "if you can't make it good make it 3d"

  8. #8
    Inventar Avatar von Kahler Hahn
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    Beschlagnahmungen können nur von Gerichten ausgesprochen werden.
    Daher kanns manchmal auch ewig dauern.
    Ich weiss noch beim Film "Ichi - the killer" dauerte es fast 2 Jahre von Liste B bis zur Beschlagnahmung.
    - Kennst du real life?
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  9. #9
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    Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt meines Wissens nach. Ich war mal Teil oder eher Gast einer sehr provozierenden Band und da hat die Staatsanwaltschaft direkt veranlasst, die CDs direkt am Presswerk abzuholen
    click click boom goes the glock!


  10. #10
    Inventar Avatar von Kampfnudel
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    Und ich frage mich, warum die überhaupt son Aufwand machen.

    Aber eigentlich kanns uns egal sein, obs auf Liste A oder B landet, denn man kommt so oder so ran.
    Von daher.

    Condemned2 ist auch auf Liste B, kann man aber trotzdem locker importieren.
    Feddisch.

    Ich war mal so frei, und habe was aus Wiki kopiert.^^

    Die Liste im Detail

    Die Liste ist in verschiedene Listenteile, und diese wiederum in verschiedene Indices, unterteilt:
    Listenteile Index
    A, B, E gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG
    Liste A: Medien sind jugendgefährdend
    Liste B: Medien für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM)
    Liste E: Einträge vor dem 1. April 2003

    1
    Filme (2.950 Titel) 2 Spiele (495 Titel) 3 Printmedien (715 Titel) 4 Tonträger (708 Titel) 5 Vorausindizierungen (5 Titel) C, D gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JuSchG (werden nicht veröffentlicht)
    Liste C: Alle indizierten Telemedien, die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unterliegen
    Liste D: Alle indizierten Telemedien, die möglicherweise strafrechtsrelevanten Inhalt haben und für die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten.

    6
    Telemedien (Online-Angebote) (1.355 Titel) 7 Trägermedien (Flugblatt) (1 Titel) Sonderübersichten Beschlagnahmung/Einziehungen, soweit sie der BPjM mitgeteilt wurden 8 Beschlagnahmen Bundesweit nach §§ 86a, 130, 130a StGB (116 Titel) 9 Beschlagnahmen Bundesweit nach § 131 StGB (290 Titel) 10 Beschlagnahmen Bundesweit nach § 184 III StGB, seit 1. April 2004 §§ 184a und 184b StGB (199 Titel) 11 Beschlagnahmen Bundesweit nach §§ 185, 187 StGB (3 Titel) Sonderübersichten Vorausindizierungen/aktuelle Indizierungen (Trägermedien) 12 Vorausindizierungen Trägermedien 13 Aktuelle Indizierungen Trägermedien (im Erscheinungsmonat des BPjM-Aktuell indiziert Trägermedien)

    Die Zahlen sind vom 30. September 2007.
    Geändert von Kampfnudel (02.04.2009 um 15:39 Uhr)
    It's only a game.

    Feel Alone Again

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