So wie ich es verstehe gehört zu Liste A, alles was zuviel Brutalität aufweist.
Liste B = Gewalt- und Propagandaverherrlichende Inhalte
Wo ist der genaue Unterschied zwischen Liste A und Liste B?
Ist das eine unverbindliche Empfehlung der USK?
Hintergrund:
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=1297
Achja, das Manhunt xx indiziert wurde/wird, ist natürlich vollkommen richtig!
Grüße, Jimmy
"...er trägt Ellenbogenflicken... nicht gerade Rock 'n Roll..."
"if you can't make it good make it 3d"
So wie ich es verstehe gehört zu Liste A, alles was zuviel Brutalität aufweist.
Liste B = Gewalt- und Propagandaverherrlichende Inhalte
Geändert von SaschaMav (02.04.2009 um 08:00 Uhr) Grund: Zensierung
Ist doch eigentlich recht eindeutig.
Liste A ist alles was mit nackter Haut, Gewalt und "derber" Sprache ist.
Liste B sind Sachen, die in Deutschland bereits als kriminell einzustufen sind.
Aber rein rechtlich scheint es keine Unterschiede zu geben?
"...er trägt Ellenbogenflicken... nicht gerade Rock 'n Roll..."
"if you can't make it good make it 3d"
Ich vermute mal, dass bei Liste A unter umständen durch schneiden noch was zu retten ist, Liste B hingegen kann man ja eigentlich nix mehr abändern (würde vermutlich denn Sinn dann arg beschneiden).
Ok alles klar
Also ist die Liste B dann nur eine Empfehlung der USK für weiteres handeln. Jetzt muß ich dann nochmal ganz blöd fragen: Wer beschlagnahmt letztendlich?
"...er trägt Ellenbogenflicken... nicht gerade Rock 'n Roll..."
"if you can't make it good make it 3d"
Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt meines Wissens nach. Ich war mal Teil oder eher Gast einer sehr provozierenden Band und da hat die Staatsanwaltschaft direkt veranlasst, die CDs direkt am Presswerk abzuholen![]()
click click boom goes the glock!
Und ich frage mich, warum die überhaupt son Aufwand machen.
Aber eigentlich kanns uns egal sein, obs auf Liste A oder B landet, denn man kommt so oder so ran.
Von daher.
Condemned2 ist auch auf Liste B, kann man aber trotzdem locker importieren.
Feddisch.
Ich war mal so frei, und habe was aus Wiki kopiert.^^
Die Liste im Detail
Die Liste ist in verschiedene Listenteile, und diese wiederum in verschiedene Indices, unterteilt:
Listenteile Index
A, B, E gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG
Liste A: Medien sind jugendgefährdend
Liste B: Medien für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM)
Liste E: Einträge vor dem 1. April 2003
1 Filme (2.950 Titel) 2 Spiele (495 Titel) 3 Printmedien (715 Titel) 4 Tonträger (708 Titel) 5 Vorausindizierungen (5 Titel) C, D gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JuSchG (werden nicht veröffentlicht)
Liste C: Alle indizierten Telemedien, die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unterliegen
Liste D: Alle indizierten Telemedien, die möglicherweise strafrechtsrelevanten Inhalt haben und für die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten.
6 Telemedien (Online-Angebote) (1.355 Titel) 7 Trägermedien (Flugblatt) (1 Titel) Sonderübersichten Beschlagnahmung/Einziehungen, soweit sie der BPjM mitgeteilt wurden 8 Beschlagnahmen Bundesweit nach §§ 86a, 130, 130a StGB (116 Titel) 9 Beschlagnahmen Bundesweit nach § 131 StGB (290 Titel) 10 Beschlagnahmen Bundesweit nach § 184 III StGB, seit 1. April 2004 §§ 184a und 184b StGB (199 Titel) 11 Beschlagnahmen Bundesweit nach §§ 185, 187 StGB (3 Titel) Sonderübersichten Vorausindizierungen/aktuelle Indizierungen (Trägermedien) 12 Vorausindizierungen Trägermedien 13 Aktuelle Indizierungen Trägermedien (im Erscheinungsmonat des BPjM-Aktuell indiziert Trägermedien)
Die Zahlen sind vom 30. September 2007.
Geändert von Kampfnudel (02.04.2009 um 15:39 Uhr)
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